42. BImSchV – VDI 2047
Sicher & gesetzeskonform:
Ihre Vorteile mit Greensafer nach der 42. BImSchV
Seit Inkrafttreten der 42. Bundesimmissionsschutzverordnu
Unsere vollautomatischen Systeme zur ökologischen Wasseraufbereitung erfüllen nicht nur diese Anforderungen – sie übertreffen sie in vielen Punkten. So profitieren Sie als Betreiber gleich mehrfach:
Fazit:
Mit Greensafer entscheiden Sie sich für eine nachhaltige, gesetzeskonforme und wartungsarme Lösung zur Keimfreiheit Ihres Kühlwassers – und schaffen gleichzeitig Sicherheit für Mitarbeiter, Produktion und Umwelt.
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung/Richtlinie ist …
Gemisch (Dispersion) aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas.
ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Mikroorganismen, die nach genormten Verfahren auf oder in einem definierten Nähragarmedium anzüchtbar sind und Kolonien bilden;
An Oberflächen anhaftende Mikroorganismen, die von einer Matrix aus selbst gebildeten extrazellulären polymeren Substanzen umgeben sind.
Auf die Verwendung von Bioziden ist, wann immer möglich, zu verzichten.
Die Verwendung von Bioziden unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung – BPR) und der GefStoffV. […]
Des Weiteren ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob ein Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren möglich ist.
die Einheit, in der die Anzahl anzüchtbarer und auszählbarer Mikroorganismen ausgedrückt wird;
eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, in der die Luft im Wesentlichen durch den natürlichen Zug, der im Kaminbauwerk des Kühlturms erzeugt wird, durch den Kühlturm gefördert wird und einer Kühlleistung von mehr als 200 Megawatt je Luftaustritt einschließlich der Nassabscheider, deren gereinigte Rauchgase über den Kühlturm abgeleitet werden; der Einsatz drückend angeordneter Ventilatoren zur Unterstützung der Luftzufuhr ist unschädlich, soweit diese das Charakteristikum des Kühlturms nur unwesentlich beeinflussen;
ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Legionellenarten (Legionella spp.), die nach genormten Verfahren auf einem definierten Nährmedium an- züchtbar sind und Kolonien bilden;
- die Untersuchung des Nutzwassers nach genormten Prüfverfahren durch ein dafür akkreditiertes Prüflaboratorium (Laboruntersuchung) und
- die Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen durch ein dafür akkreditiertes Prüflaboratorium.
ein Abscheider, der dem Entfernen fester, flüssiger und gasförmiger Verunreinigungen aus einem Abgas mit Hilfe einer Waschflüssigkeit dient, wobei die Verunreinigungen an die in die Abgasströmung eingebrachte Waschflüssigkeit gebunden und mit dieser zusammen abgeschieden werden; nicht erfasst sind insbesondere Abscheider, bei denen die Reinigungsleistung durch Mikroorganismen bewirkt wird, wie Biofilter oder Rieselbettfilter, unbeschadet einer gegebenenfalls vorhandenen Berieselung des Filters zur Lebenserhaltung der die Abscheideleistung erbringenden Mikroorganismen;
eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, ausgenommen Kühltürme;