42. BImSchV – VDI 2047

42. BImSchV – VDI 2047

Sicher & gesetzeskonform:
Ihre Vorteile mit Greensafer nach der 42. BImSchV

Seit Inkrafttreten der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) gelten strenge gesetzliche Anforderungen für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Legionellen im Nutzwasser.

Unsere vollautomatischen Systeme zur ökologischen Wasseraufbereitung erfüllen nicht nur diese Anforderungen – sie übertreffen sie in vielen Punkten. So profitieren Sie als Betreiber gleich mehrfach:

Gesetzeskonforme Legionellenfreiheit

Unsere Systeme halten das Kühlwasser durch elektrolytisch erzeugtes HOCl automatisch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte von 100 bis 10.000 KBE/100 ml gemäß Anlage 1 der 42. BImSchV.

  • Keine Maßnahmenpflicht. Keine Überraschungen bei Laboranalysen.

Kein Umgang mit gefährlichen Bioziden

Die 42. BImSchV verlangt umfangreiche Dokumentation bei Biozideinsatz. Unsere Lösung funktioniert vollständig ohne giftige Biozide – die Desinfektion wird direkt vor Ort erzeugt.

  • Kein Lager, keine Gefahrenstoffe, keine Schulungspflicht.

Reduzierter Prüf- und Wartungsaufwand

Dank modernster Sensorik von Endress+Hauser (freies Chlor, pH-Wert, Redox-Wert) und vollautomatischer Steuerung werden alle Werte permanent überwacht und dokumentiert.

  • Weniger Aufwand für das Betriebstagebuch, weniger externe Probenahmen.

Aktive Biofilm-Beseitigung

Der Hauptverursacher für Legionellen im System – der Biofilm – wird durch unsere Technologie gezielt aufgelöst.

  • Dauerhafte Hygiene und Werterhalt Ihrer Anlagen.

Minimierung von Betriebsrisiken

Überschreitungen von Prüfwerten führen laut 42. BImSchV zu Meldepflichten und Sofortmaßnahmen – schlimmstenfalls zu Anlagenstillstand.

  • Mit Greensafer bleiben Ihre Werte stabil. Sie sichern Ihre Prozesse und vermeiden Sanktionen.

Schnelle Hilfe bei Grenzwertüberschreitungen: greensafer®-Leihanlage

Wenn kurzfristig eine Sofortmaßnahme zur Verminderung der mikrobiellen Belastung erforderlich ist, stellen wir Ihnen unsere greensafer®-Leihanlage zur Verfügung.

  • Schnell einsetzbar. Mobil. Effektiv. Ideal bei behördlichen Auflagen oder vorübergehenden Hygienemängeln.

Rechtssicherheit & Transparenz

Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wird durch unsere Anlagen dauerhaft technisch abgesichert und kann jederzeit belegt werden.

  • Sicher durch Behördenprüfungen, Audits und Zertifizierungen.

Fazit:

Mit Greensafer entscheiden Sie sich für eine nachhaltige, gesetzeskonforme und wartungsarme Lösung zur Keimfreiheit Ihres Kühlwassers – und schaffen gleichzeitig Sicherheit für Mitarbeiter, Produktion und Umwelt.

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung/Richtlinie ist …

Gemisch (Dispersion) aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas.

ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Mikroorganismen, die nach genormten Verfahren auf oder in einem definierten Nähragarmedium anzüchtbar sind und Kolonien bilden;

An Oberflächen anhaftende Mikroorganismen, die von einer Matrix aus selbst gebildeten extrazellulären polymeren Substanzen umgeben sind.

Auf die Verwendung von Bioziden ist, wann immer möglich, zu verzichten.

Die Verwendung von Bioziden unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung – BPR) und der GefStoffV. […]

Des Weiteren ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob ein Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren möglich ist.

die Einheit, in der die Anzahl anzüchtbarer und auszählbarer Mikroorganismen ausgedrückt wird;

eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, in der die Luft im Wesentlichen durch den natürlichen Zug, der im Kaminbauwerk des Kühlturms erzeugt wird, durch den Kühlturm gefördert wird und einer Kühlleistung von mehr als 200 Megawatt je Luftaustritt einschließlich der Nassabscheider, deren gereinigte Rauchgase über den Kühlturm abgeleitet werden; der Einsatz drückend angeordneter Ventilatoren zur Unterstützung der Luftzufuhr ist unschädlich, soweit diese das Charakteristikum des Kühlturms nur unwesentlich beeinflussen;

ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Legionellenarten (Legionella spp.), die nach genormten Verfahren auf einem definierten Nährmedium an- züchtbar sind und Kolonien bilden;

  1. die Untersuchung des Nutzwassers nach genormten Prüfverfahren durch ein dafür akkreditiertes Prüflaboratorium (Laboruntersuchung) und
  2. die Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen durch ein dafür akkreditiertes Prüflaboratorium.

ein Abscheider, der dem Entfernen fester, flüssiger und gasförmiger Verunreinigungen aus einem Abgas mit Hilfe einer Waschflüssigkeit dient, wobei die Verunreinigungen an die in die Abgasströmung eingebrachte Waschflüssigkeit gebunden und mit dieser zusammen abgeschieden werden; nicht erfasst sind insbesondere Abscheider, bei denen die Reinigungsleistung durch Mikroorganismen bewirkt wird, wie Biofilter oder Rieselbettfilter, unbeschadet einer gegebenenfalls vorhandenen Berieselung des Filters zur Lebenserhaltung der die Abscheideleistung erbringenden Mikroorganismen;

eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, ausgenommen Kühltürme;