Am 19. August 2017 trat die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft. Während die VDI 2047 bislang als nicht verbindliche allgemein anerkannte Regel der Technik zu sehen war, ist diese nun vorliegende Verordnung für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen zwingend umzusetzen. Der Gesetzgeber nennt in der 42. BImSchV die VDI 2047 als Maß für den Stand der Technik, wodurch die hier empfohlenen Maßnahmen ebenfalls bindend werden. Notwendigkeit:

Umlaufwässer von offenen Rückkühlanlagen kommen mit Luft in Kontakt und waschen Inhaltsstoffe wie Staub, Pollen, etc. aus, die als Nahrung für Keime und Bakterien dienen. Hierbei ist in den letzten Jahren das Bakterium Legionella in den Focus gerückt, da es eine schwere Lungenentzündung, die sogenannten Legionellose oder Legionärskrankheit, verursachen kann. Vorsichtigen Schätzungen des Bundesumweltamtes zur Folge sind mindestens 100 Erkrankungen und 5 Todesfälle pro Jahr auf Legionellen aus offenen Kühlkreisläufen zurückzuführen. Die Dunkelziffer liegt bei geschätzten 60.000 Anlagen in Deutschland, mit einem Ausbreitungsradius von bis zu 10 km, weitaus höher.