Konformität zur TrinkwV 2001
Die greensafer®-Elektrolyseanlage geht konform mit der TrinkwV. 2001. Hier finden Sie den Gesetzestext zur TrinkwV.
Aus Natriumchlorid wird über das Verfahren der Elektrolyse Chlor - genauer freies Chlor. Das greensafer®-Verfahren und die Inhaltsstoffe von Biodyozon® sind für die Erzeugung von Trinkwasser nach der TrinkwV zugelassen.
- Der Konzentrationsbereich nach Abschluss der Aufbereitung sollte max. 0,3 mg/L und min. 0,1 mg/L freies Chlor betragen
- Wenn die Desinfektion nicht anders gewährleistet werden kann, sind Gehalte bis 0,6 mg/L nach der Aufbereitung zulässig.
Das Produkt Biodyozon® der greensafer®-Anlagen geht konform mit §11 der TrinkwV: „Sie enthält ferner die Mindestkonzentration an freiem Chlor … nach Abschluss der Desinfektion.“